Standort Weißenberg

August-Bebel-Platz 11

02627 Weißenberg

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Standort Niesky

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Tag und Nacht erreichbar unter: 035876 41634

Wichtige Hinweise für Ihren Trauerfall

Wir begleiten Sie von Anfang an bis zum Ende

Zum ersten Gespräch bringen Sie bitte folgende Familienunterlagen mit:

  • Ledigen
    Geburtsurkunde
  • Verheirateten
    Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  • Verwitweten
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Geschiedenen
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

Was noch zu regeln ist?

Unsere Aufgabe ist es, bei all den vielen Unterlagen den Überblick zu behalten und Sie durch den Dschungel von Behörden, Versicherungen, Ämtern zu begleiten.

Wichtige Unterlagen dafür sind z.B.:

  • Sämtliche Rentenversicherungsnummern bei Rentenbezug
  • Lebensversicherung- und Sterbegeldversicherungspolicen
  • Grabschein bei bestehenden Grabstellen
  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden

Sollte eines dieser Dokumente nicht auffindbar sein, sprechen Sie uns an, wir finden dann eine Lösung.

Denken Sie auch an die Kleidung Ihres lieben Angehörigen für seinen letzten Weg. Das müssen nicht zwingend der Anzug und das Kleid sein. Natürlich kann der Fußballfan ein Trikot tragen oder das gewohnte Holzfällerhemd, die Bluse mit den großen Blumen oder auch das Lieblingstwinset in strahlendem blau.

Die wichtigen Dinge danach

Auch wenn die Gestaltung des Abschieds vom Verstorbenen zunächst im Vordergrund steht, so gibt es doch für die Hinterbliebenen eine Menge wichtiger Dinge zu regeln. Wir stehen auch dabei an Ihrer Seite und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Rente

Wir kümmern uns professionell um einen reibungslosen Ablauf aller Rentenangelegenheiten. Vom Ab- und Ummelden bis hin zu 3-monatigen Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen sowie Witwen- und Waisenrentenbeantragung liegt alles in einer Hand – und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Ein wichtiger Hinweis noch: Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, erhält der Hinterbliebene auch eine 3 Monatszahlung der fiktiv hochgerechneten Rente.

Wie wir finden: Ein beruhigendes Gefühl in Zeiten aufwendiger Bürokratie.

Testament und Erbschaft

Wir als Ihre Begleiter können und dürfen keine detaillierten Informationen zum Thema Erbrecht weitergeben. Im Gespräch raten wir lediglich zu ersten wichtigen Schritten und empfehlen, immer den Kontakt zum Notar/Rechtsanwalt oder zum Nachlassgericht aufzunehmen. Dort werden Sie professionell, fachlich einwandfrei und verbindlich beraten.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Broschüren, zum Beispiel von der Notarkammer Sachsen oder dem Bundesministerium der Justiz, die oft auch schon erste Unklarheiten beseitigen helfen.

„Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
leben muss man es vorwärts.“ - Sören Kierkegaard -