Zum ersten Gespräch bringen Sie bitte folgende Familienunterlagen mit:
- Ledigen
Geburtsurkunde - Verheirateten
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde - Verwitweten
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten - Geschiedenen
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
Was noch zu regeln ist?
Unsere Aufgabe ist es, bei all den vielen Unterlagen den Überblick zu behalten und Sie durch den Dschungel von Behörden, Versicherungen, Ämtern zu begleiten.
Wichtige Unterlagen dafür sind z.B.:
- Sämtliche Rentenversicherungsnummern bei Rentenbezug
- Lebensversicherung- und Sterbegeldversicherungspolicen
- Grabschein bei bestehenden Grabstellen
- Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
Sollte eines dieser Dokumente nicht auffindbar sein, sprechen Sie uns an, wir finden dann eine Lösung.
Denken Sie auch an die Kleidung Ihres lieben Angehörigen für seinen letzten Weg. Das müssen nicht zwingend der Anzug und das Kleid sein. Natürlich kann der Fußballfan ein Trikot tragen oder das gewohnte Holzfällerhemd, die Bluse mit den großen Blumen oder auch das Lieblingstwinset in strahlendem blau.
Die wichtigen Dinge danach
Auch wenn die Gestaltung des Abschieds vom Verstorbenen zunächst im Vordergrund steht, so gibt es doch für die Hinterbliebenen eine Menge wichtiger Dinge zu regeln. Wir stehen auch dabei an Ihrer Seite und unterstützen Sie mit Rat und Tat.
Rente
Wir kümmern uns professionell um einen reibungslosen Ablauf aller Rentenangelegenheiten. Vom Ab- und Ummelden bis hin zu 3-monatigen Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen sowie Witwen- und Waisenrentenbeantragung liegt alles in einer Hand – und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Ein wichtiger Hinweis noch: Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, erhält der Hinterbliebene auch eine 3 Monatszahlung der fiktiv hochgerechneten Rente.
Wie wir finden: Ein beruhigendes Gefühl in Zeiten aufwendiger Bürokratie.
Testament und Erbschaft
Wir als Ihre Begleiter können und dürfen keine detaillierten Informationen zum Thema Erbrecht weitergeben. Im Gespräch raten wir lediglich zu ersten wichtigen Schritten und empfehlen, immer den Kontakt zum Notar/Rechtsanwalt oder zum Nachlassgericht aufzunehmen. Dort werden Sie professionell, fachlich einwandfrei und verbindlich beraten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Broschüren, zum Beispiel von der Notarkammer Sachsen oder dem Bundesministerium der Justiz, die oft auch schon erste Unklarheiten beseitigen helfen.