Standort Weißenberg

August-Bebel-Platz 11

02627 Weißenberg

Telefon: 035876 41634

Bürozeiten:
09:00 bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Standort Niesky

Zinzendorfplatz 16

02906 Niesky

Telefon: 03588 209722

Bürozeiten:
09:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Tag und Nacht erreichbar unter: 035876 41634

"Ich will alles geregelt haben, erst dann bin ich beruhigt"

Bestattung Eva-Maria Hinz - Vorsorge

Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament

Wir planen unser ganzes Leben.

Die Ausbildung, die berufliche Karriere, die Familie, den Lebensabend. Sicherheit ist bei der Planung ein wichtiger Faktor. Wer in seinem Leben nichts dem Zufall überlässt, sondern auf Sicherheit und Individualität wert legt, sollte einen Schritt weiter denken und selbst bestimmen, wie eines Tages sein letzter Weg gestaltet wird.

Eine umfassende Bestattungsvorsorge ist äußerst wichtig. Auch für Menschen, die allein stehend sind oder in einer nicht ehelichen Partnerschaft leben, sind Bestattung, Testament und Nachlassregelung wichtige Themen. Im Todesfall dürfen nämlich nicht eheliche Lebenspartner oder Freunde nach den gültigen Gesetzen keine Entscheidungen treffen. Dies ist nur Familienangehörigen und Verwandten vorbehalten. Durch eine Bestattungsvorsorge bestimmt nicht der Gesetzgeber, wer Befugnisse erhalten soll, sondern Sie.

Zudem sind im Trauerfall die Angehörigen meist emotional stark belastet und bei vielen Entscheidungen unsicher und ratlos. Oftmals ist das Vermögen durch Pflegekosten verbraucht und das Erbe reicht nicht für die Bestattung. Der Abschied von einem lieben Menschen führt dann häufig zu enormen finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen.

Gut abgesichert für den Fall der Fälle

Mit einer Bestattungsvorsorge stellen Sie nicht nur sicher, dass später einmal alles so geschehen wird, sondern nehmen Ihren Angehörigen wichtige Entscheidungen ab und sorgen dafür, dass es zu keinen großen finanziellen Belastungen kommt.

Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Auch die Sozialämter haben auf diese Gelder keinen Zugriff, solange die Bestattungskosten im ortsüblichen Rahmen liegen und der Vertrag beim Eintreffen der sozialen Bedürftigkeit bereits besteht.

… damit auch alles so geschieht, wie man es festgelegt hat.

Um die Durchführung der späteren Bestattung sicherzustellen, können die Bestattungskosten zu Lebzeiten ganz oder zum Teil auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche.

Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein eventuell z.B. durch Verzinsung entstehender Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.

Auch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, da nach kurzer Wartezeit (bis zu 36 Monaten) die vereinbarten Bestattungskosten durch die Versicherungsleistung abgedeckt sind. Die Höhe der Beiträge berechnet sich nach der jeweils gewünschten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter (Alter bei Versicherungsbeginn). Der Abschluss der Versicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.

Wir informieren Sie gerne jederzeit in einem persönlichen Gespräch über die vielfältigen Möglichkeiten der Vorsorge und beantworten ausführlich alle Fragen. Selbstverständlich vertraulich, diskret und auf Wunsch gern bei Ihnen zu Hause.

Sie haben schon daran gedacht, Ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Dann haben Sie große Fürsorge gezeigt.

„Mit den Flügeln der Zeit
fliegt die Traurigkeit davon.“